Alle Formalitäten für einen Umzug ohne Überraschungen
Um einen perfekten Umzug zu organisieren, müssen Sie eine ganze Reihe von Behörden über die Adressänderung informieren.
Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir Ihnen die häufigsten Fälle aufgelistet. Je nach Situation könnten unterschiedliche Formalitäten erforderlich sein:
Wohnortwechsel
Melden Sie sich innerhalb von 20 Tagen nach der erfolgten Adressänderung am Meldeamt bzw. beim Gemeindeamt um.
Hausarzt
Wenn der neue Wohnort weit entfernt ist, müssen Sie Ihren Hausarzt (und eventuell Kinderarzt) beim örtlichen Gesundheitsamt (ASL) wechseln.
Müllabfuhr
Melden Sie sich innerhalb von 60 Tagen nach dem Umzugsdatum beim Gemeindeamt des neuen Wohnorts.
Post
Die italienische Post gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Nachsendeauftrag einzurichten.
Telefon und Internet
Benachrichtigen Sie Ihren Internet- und Telefonanbieter mindestens 2 Monate vor dem Umzug, um Ihren Anschluss umzumelden.
Strom und Gas
Kündigen Sie den Vertrag für das alte Zuhause und beantragen Sie einen neuen Anschluss.
Wasser
Wenn Ihre alte und neue Wohnung jeweils zu einer Wohnanlage gehören, müssen Sie gar nichts machen: Das ist Aufgabe der Hausverwaltung. Andernfalls müssen Sie dem Anbieter die Kündigung mitteilen und einen neuen Vertrag abschließen bzw. einen Kundenwechsel durchführen.
Bankkonto
Die Adressänderung hat keine Auswirkung auf Bankkonto und Kreditkarten: Sie können sie in aller Ruhe nach dem Umzug bekanntgeben.
Versicherungen
Geben Sie die Adressänderung für die Autos und andere persönliche Policen bekannt. Für die Police für das Haus müssen Sie Ihren Versicherungsmitarbeiter kontaktieren.
Ummeldungen, die automatisch oder zum Zeitpunkt der Verlängerung erfolgen
Personalausweis
Arbeitsbuch
Führerschein
Pässe
Waffenschein
Wahlamt
Nicht vergessen beim Umzug dürfen Sie auch
Abonnements von Zeitschriften
TV-Gebühr
Hausverwaltung
Arbeitgeber: Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, weil er einige Sozialversicherungs- und Beitragsangelegenheiten für den Arbeitnehmer erledigt.
Schule, Kindergarten, Universität.
Eventuelle Berufsverbände oder -vereinigungen, zu denen man gehört
Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel (zum Zeitpunkt der Verlängerung)
Hausverwalter: Wenn Sie aus einer Eigentumswohnung ausziehen, müssen Sie dies dem Hausverwalter mitteilen. Das Gleiche gilt für die neue Wohnanlage, wenn Sie die Wohnung gekauft haben.
Wenn Sie gerade umziehen, lesen Sie auch unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Organisation des perfekten Umzugs.